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Stipendien

Stipendienordnung

Das Deutsche Historische Institut in Rom vergibt im Rahmen seiner Aufgaben Stipendien zur Ausbildung wissenschaftlicher Nachwuchskräfte in den Bereichen Geschichte und Musikgeschichte (in erster Linie Doktoranden). Die Stipendien werden je nach Forschungsvorhaben für einen Zeitraum von mehreren Monaten vergeben.

Die Anträge sind von den Bewerberinnen und Bewerbern an den Direktor des Deutschen Historischen Instituts in Rom zu richten. Bei der Vergabe der Stipendien für Musikgeschichte wird der Direktor von der Kommission für Auslandsstudien der Gesellschaft für Musikforschung beraten.


Der Antrag besteht aus folgenden Teilen:

a. kurzes Schreiben mit Angabe der erforderlichen Monate (z. B. April - Juni)
b. Curriculum
c. Projektbeschreibung (mit Kennzeichnung der Quellenlage, 
   die den Aufenthalt in Italien bzw. Rom begründet)
d. Stellungnahme des Hochschullehrers
e. Kopie des Staatsexamens- bzw. Magisterzeugnisses


Eine Gewährung des Stipendiums schließt sonstige Einnahmen aus Stipendien oder Vergütungen anderer Art (Arbeitsverträge) aus.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, an den Mitarbeitersitzungen und Veranstaltungen (Vorträgen, Kolloquien) des Instituts teilzunehmen und gegebenenfalls in begrenztem Umfang Institutsarbeiten durchzuführen. Sie sollten dem Direktor regelmäßig mündlich über den Fortgang ihrer Arbeit berichten und spätestens zwei Monate nach Ablauf der Stipendiatenzeit einen eingehenden Schlußbericht über ihre Forschungsarbeit einreichen.

Der Direktor des Deutschen Historischen Instituts in Rom kann die Gewährung des Stipendiums widerrufen, falls Gründe erkennbar werden, die eine erfolgreiche Beendigung der Arbeit ausgeschlossen erscheinen lassen.